Öynhausen-Consulting

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Nachlassverwaltung und Nachlasspflege

Diese Leistungen können Sie von Öynhausen-Consulting erwarten.


Dabei können Sie auf eine 20-jährige Erfahrung der Inhaberin Jutta Öynhausen als Rechtsanwalts- u. Notariatsfachangestellte zurückgreifen. Ihr zur Seite steht ihr Ehemann Hans-Josef Öynhausen, der auf 30 Jahre Erfahrung als selbständiger Jurist zurückblicken kann, davon 20 Jahre als Anwaltsnotar.
Diese Erfahrungen kommen Ihnen unmittelbar zugute. Oftmals ist nicht die Klärung von Rechtsfragen das Problem bei Nachlassangelegenheiten, sondern die tatsächliche Umsetzung letztwilliger Verfügungen und die gewollte Aufteilung bzw. Verteilung des Nachlasses. Die Erfahrung zeigt auch, dass es noch immer eine Vielzahl von Erbfällen ohne konkrete letztwillige Verfügungen gibt mit der Folge, dass Erbengemeinschaften als Erben vor der Auseinandersetzung stehen. Da eine freiwillige Auseinandersetzung der Erben nur gemeinschaftlich möglich ist, bietet es sich an, eine unbeteiligte Person des Vertrauens mit dieser Aufgabe zu befassen.

Unsere Tätigkeit geht dann dahin, den Nachlass zu erfassen, die Begleichung etwaiger Nachlassverbindlichkeiten zu veranlassen und die Aufteilung des Nachlasses nach den rechtlichen Vorgaben vorzunehmen.

Oftmals gibt es auch Situationen nach Erbfällen, in denen nicht so ohne weiteres eine Aufteilung des Nachlasses sinnvoll ist, so z.B. wenn Immobilien in den Nachlass fallen. Hier bietet sich eine objektive Betreuung und Verwaltung des Nachlasses durch uns an.

Selbstverständlich stehen wir auch für alle in diesem Zusammenhang erforderlich werdenden Dienstleistungen zur Verfügung. Beispielhaft erwähnt seien hier die Beschaffung von erforderlichen Urkunden, Abstammungsnachweisen, Erbenermittlungen etc.



Wir vermitteln Vertrauen